Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
ESSVP IV, L.P.; ESSVP IV (Structured) L.P.; Silenos GmbH & Co. KG; Nidec Europe B.V.; Nidec Americas Holding Corporation
BWB/Z-4419
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 06.05.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Erwerb alleiniger Kontrolle über das Secop Geschäft von Nidec Europe B.V., Niederlande, und Nidec Americas Holding Corporation, USA, durch ESSVP IV, L.P., Kanalinseln, ESSVP IV (Structured) L.P., Kanalinseln, und Silenos GmbH & Co. KG, Deutschland. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich Kältekompressoren.
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 03.06.2019.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 04.06.2019 weggefallen.