Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Monsanto Company; Novozymes BioAg A/S
BWB/Z-2222
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Novozymes BioAg A/S, Dänemark, und Monsanto Company, USA, beabsichtigen, im Rahmen einer nicht-vollfunktionalen Kooperation im Bereich des biologischen Pflanzenschutzes, bei Düngemitteln und Produkten zur Steigerung des Ernteertrags für landwirtschaftliche Anwendungen zusammenzuarbeiten; zu dieser Kooperation gehört auch die Übertragung gewisser Vermögenswerte von Novozymes auf Monsanto. Die Zusammenarbeit betrifft biologischen Pflanzenschutz, Düngemittel und Produkte zur Steigerung des Ernteertrags für landwirtschaftliche Anwendungen.
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 17.01.2014.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 17.01.2014 weggefallen.