Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
AV International GmbH; Salis & Braunstein Gesellschaft m.b.H.; AUTOHAUS Salis & Braunstein GmbH; Salis & Braunstein Feldbach GmbH
BWB/Z-1663
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Beabsichtigter Erwerb des betriebswesentlichen Vermögens / Unternehmens je der Salis & Braunstein Gesellschaft m.b.H., der AUTOHAUS Salis & Braunstein GmbH und der Salis & Braunstein Feldbach GmbH durch eine zu gründende Tochtergesellschaft der AV International GmbH. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Handel mit Neuwagen der Marken Opel, Ford, Chevrolet, KIA, Peugeot, Nissan, Citroën und Hyundai, Handel mit Gebrauchtwagen, Reparatur- und Serviceleistungen für Kraftfahrzeuge, Handel mit Ersatzteilen für Kraftfahrzeuge.
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 02.04.2012.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 02.04.2012 weggefallen.