Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

mobilkom Belarus Beteiligungsverwaltung GmbH; SB Telecom Limited - BWB/Z-542 | Bundeswettbewerbsbehörde

mobilkom Belarus Beteiligungsverwaltung GmbH; SB Telecom Limited

BWB/Z-542

12.10.2007

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

mobilkom Belarus Beteiligungsverwaltung GmbH beabsichtigt den Erwerb einer 70%-Beteiligung an SB Telecom Limited, Limassol, Zypern. Betroffener Geschäftszweig: Anbieten von mobilen Telekommunikationsdienstleistungen und Betrieb von Mobilfunknetzen.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 08.11.2007.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 31.10.2007 weggefallen.

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