Der Grund ist eine verbotene Durchführung des am 20.11.2017 angemeldeten Zusammenschlusses betreffend den Erwerb von 66,51% der Anteile an der Česko-slezská výrobní a.s, Zlaté HorY Tschechien durch die Containex Container-Handelsgesellschaft mbH im Zeitraum zwischen 20.07.2006 bis zum 19.12.2017.
Der Beschluss ist rechtskräftig.
Siehe weitere Informationen zur Zusammenschlussanmeldung Containex Container-Handelsgesellschaft mbH; Česko-slezská výrobní a.s (BWB/Z-3720)
Erklärung: Unter einer verbotenen Durchführung versteht man die Durchführung anmeldepflichtiger Zusammenschlüsse, die ohne Genehmigung durch die BWB oder das Kartellgericht bzw. in anderer Art und Weise als freigegeben, durchgeführt wurden. In den genannten Fällen ist die BWB befugt einen Antrag auf Geldbuße bei dem Kartellgericht zu stellen.