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Zusammenschluss Acerinox/Haynes: BWB stellte Prüfungsantrag an das Kartellgericht

Der Zusammenschluss Acerinox/Haynes wurde am 20.03.2024 bei der BWB angemeldet. Aufgrund wettbewerblicher Bedenken ist nach Auffassung der BWB das Zusammenschlussvorhaben in seiner derzeitigen Form nicht freizugeben. Die BWB hat daher am 30.04.2024 einen Antrag auf vertiefte Prüfung an das Kartellgericht gestellt (Phase II). Nach einem Antrag der Anmelderinnen auf Fristverlängerung um zwei weitere Wochen endete die Frist zur Prüfung am 02.05.2024.

Hintergrund

In der gegenständlichen Zusammenschlussanmeldung (Z-6531) beabsichtigen die Anmelderinnen den Erwerb von Haynes International, Inc., im Wege der Verschmelzung über ein Tochterunternehmen, durch Acerinox S.A. Letztlich soll die Erwerberin durch den Zusammenschluss die alleinige Kontrolle über das Zielunternehmen erhalten.

Acerinox ist ein in Spanien ansässiger Hersteller von Edelstahl. Im Bereich der Speziallegierungen ist Acerinox über seine Tochtergesellschaft VDM Metals tätig. Haynes ist ein in den USA ansässiges Unternehmen. Beide Unternehmen sind unter anderem Hersteller von Speziallegierungen, konkret von Nickel- und Kobaltlegierungen.

Prüfung durch die BWB und wettbewerbliche Bedenken

Die BWB erhob im Rahmen ihrer fusionskontrollrechtlichen Prüfung umfangreiche Daten und führte Befragungen von Wettbewerbern und insbesondere Kunden durch. Die Ergebnisse ergaben Anhaltspunkte für eine engere Marktabgrenzung als jene, die von den Anmelderinnen vorgebracht wurde. Insgesamt gibt es auch Bedenken aufgrund der sehr hohen Marktanteile der Erwerberin. Unabhängig von der genauen Marktabgrenzung würde der Zusammenschluss zu einer weiteren Stärkung der Marktstellung von Acerinox im Bereich Nickellegierungserzeugnisse führen, die sich auf den Wettbewerb negativ auswirken kann.

Im Ergebnis zeigt sich, dass aus Sicht der BWB starke wettbewerbliche Bedenken auf folgenden Märkten bzw Submärkten bestehen:

  • Herstellung und Vertrieb von Nickellegierungsflacherzeugnissen
  • Herstellung und Vertrieb von Platten und Blechen sowie Streifen als Submärkte von Nickellegierungsflacherzeugnissen

Insbesondere ist aus Sicht der BWB eine beträchtliche Verringerung der horizontalen Wettbewerbsintensität zu befürchten, die sich in höheren Preisen aufgrund fehlender Wettbewerber auswirken würde. Dies ist unter anderem auf die hohen Marktanteile der beteiligten Unternehmen sowie nach Ansicht der BWB auch auf Eintrittsbarrieren für allfällige neue Marktteilnehmer in den relevanten Märkten zurückzuführen.

Im Ergebnis ist der Zusammenschluss nach Auffassung der BWB in seiner derzeitigen Form nicht freigabefähig, sondern bedarf einer eingehenden Prüfung durch das Kartellgericht. Die BWB hat daher zur vertieften Prüfung einen Antrag an das Kartellgericht gestellt. Der Bundeskartellanwalt stellt ebenfalls einen Prüfungsantrag an das Kartellgericht.